Gesellschaftsrecht

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht biete ich Ihnen umfassende rechtliche Beratung, damit Sie Ihr Unternehmen in Ihrem Sinne als Gesellschafter, Gründer oder Geschäftsführer rechtssicher und unter Ausnutzung der vielschichtigen, rechtlichen Möglichkeiten gestalten können. Sind meine Mandanten CEO des Unternehmens, geht es Ihnen meist um Fragen zur Unternehmensleitung, die Schaffung effizienter Strukturen für Handel und Vertrieb oder die Vermeidung von Haftungsrisiken. Als Gesellschafter und damit Teilhaber haben Sie hingegen das Wohlergehen Ihrer Gesellschaft im Fokus. Als Gründer wollen Sie gleich zu Beginn eine klare Struktur Ihres Unternehmens erreichen, alle Möglichkeiten ausschöpfen und sich gegebenenfalls Venture-Capital Partner für Finanzierungen sichern.

Wollen Sie als Teilhaber in ein Unternehmen einsteigen, helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt, Gesellschaftsrecht für die Bewertung des Unternehmens und die Due-Diligence-Prüfung zu nutzen. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht in München berate ich Unternehmer und Kaufleute bei der Gründung von Gesellschaften und Unternehmen und bei Unternehmensübernahmen. Ich unterstütze Sie auch bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern, der Strukturierung der Trennung und der Bestimmung des Abfindungsguthabens.