Medizinrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Patienten als auch Ärzte und Krankenhäuser in allen Bereichen des Medizinrechts.

Im Rahmen der Arzthaftung unterstützen wir Patienten bei der Überprüfung einer medizinischen oder zahnmedizinischen Behandlung und vertreten unsere Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung derartiger Ansprüche. Wir beraten im Zusammenhang mit der Patientenverfügung über die Reichweite einer solchen Verfügung sowie die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Vorsorgevollmacht.

Wir beraten Ärzte bei der Abwehr von Behandlungsvorwürfen, bei der Gründung oder dem Erwerb einer Praxis. Wir vertreten sie im Bewerbungsverfahren um einen Vertragsarztsitz. Gemeinsam mit den Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten wir Ärzte bei dem Abschluss von Dienstverträgen bis hin zu Chefarztverträgen. Wir begleiten ärztliche Gemeinschaften bei der Gründung in allen Fragen sowie hinsichtlich der vertragsärztlichen Zulassung. Im Berufsrecht unterstützen wir Mediziner in berufsgerichtlichen Verfahren.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Arzthaftungsrecht; insbesondere Beratung und Vertretung in Geburtsschadenfällen;
  • Abwehr von Arzthaftungsfällen auf Behandlerseite;
  • Gründung und Erwerb von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Beratung bei der Veräußerung medizinischer Praxen;
  • Beratung von Berufsausübungsgemeinschaften von Ärzten;
  • Beratung im Bereich des Apothekenrechts.