Wir vertreten Mandanten in allen Belangen des Steuerrechts. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt dabei das Führen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren dar, mit dem Ziel, steuerrechtliche Probleme ohne Gerichtsverfahren zu lösen. Wenn dies nicht möglich ist, übernehmen wir natürlich auch die gerichtliche Vertretung vor den entsprechenden (Finanz-)Gerichten.
Ebenso beraten und vertreten wir in allen Fragen des steuerlichen Haftungsrechts, spezialisiert auf die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen als gesetzliche Vertreter eines Steuerpflichtigen. Nach unserer Erfahrung werden die Haftungsrisiken von gesetzlichen Vertretern in steuerlichen Belangen meist stark unterschätzt (oder vollkommen vernachlässigt), was aufgrund der Haftung der gesetzlichen Vertreter mit ihrem jeweiligen Privatvermögen besonders einschneidende Rechtsfolgen haben kann.
Sowohl bei steuerrechtlichen als auch bei steuerhaftungsrechtlichen Mandaten ist die Berücksichtigung steuerstrafrechtlicher Aspekte für uns eine Selbstverständlichkeit.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir in allen Belangen der (zivilrechtlichen) Steuerberaterhaftung.